njuko Dienstleistungsvereinbarung
Aktualisiert am 12/12/2018
Willkommen bei njuko!
njuko.com, Markenzeichen von njuko Deutschland GmbH, einem deutschen Unternehmen, das beim Handelsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 83684 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-IdNr: DE 319867568) reghistriert ist, bietet Ihnen Web- und mobile Lösungen für die Verwaltung Ihrer Sportveranstaltungen.
1. Begriffe
Jeder der in diesem Vertrag nachstehend aufgeführten Begriffe hat ungeachtet der Verwendung in der Ein- oder Mehrzahl folgende Bedeutung:
• "Vertragsbestimmungen": Bestimmungen zur allgemeinen Verwendung der NJUKO Dienstleistungen;
• "Seite" oder "Webseite": Webseite der njuko Deutschland GmbH, die unter www.njuko.com aufgerufen werden kann;
• "Anwendungsplattform" oder "Plattform": die unter www.njuko.net aufrufbare Internetplattform, auf der der Veranstalter eine Sportveranstaltung aufsetzen, Karten verkaufen und die Anmeldung anbieten kann;
• "Dienstleistungen" oder "njuko": die von njuko Deutschland GmbH über die Webseite und Anwendungsplattform angebotenen Dienstleistungen;
• "Veranstalter": natürliche oder juristische Person, Verein, Verband oder jedweder sonstige Veranstalter, der die Anwendungsplattform für die Vermarktung des Kartenverkaufs für eine Sportveranstaltung bzw. die Verwaltung der Anmeldungen für diese verwendet. Beim Veranstalter kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln, die im Namen einer Drittpartei den Kartenverkauf für eine Sportveranstaltung vermarktet bzw. die Anmeldungen dafür verwaltet.
• "Sportveranstaltung"; jedwede Sportveranstaltung, die vom Veranstalter über die Anwendungsplattform verwaltet wird;
• "Karten": Karten für die Anmeldung zur Sportveranstaltung, die vom Veranstalter organisiert wird;
• "Teilnehmer" oder "Internetnutzer": Person, die eine Karte zur Teilnahme an einer Sportveranstaltung über die Plattform erwirbt;
• "Anwendung": Webinterface, das Internetnutzern zur Verfügung gestellt wird und ihnen für die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung dient;
• "Parteien": der Veranstalter und njuko Deutschland GmbH;
• "Kunde": Kunde des Veranstalters, insbesondere für die Optionen ‚PILOT‘ sowie ‚PILOT +‘;
• "Datenbank": Anwendung, in der die Daten der Teilnehmer an einer Sportveranstaltung enthalten sind;
• "Bearbeitungsgebühr" oder "Gebühr": die in Artikel 6.4. dieser Vereinbarung definierte Gebühr;
• "Nutzerkonto": Nutzerkonto des Veranstalters, mit dem er via Interface auf die Anwendungsplattform zugreift, um dort die Sportveranstaltung zu verwalten;
• "Transaktion": jedweder online über die Anwendung getätigte Zahlungsvorgang;
• "Rückbuchung": Vorgang, bei dem ein Nutzer die online getätigte Zahlung beanstandet und die volle Kostenerstattung auf sein Bankkonto verlangt.
2. Ziel
Ziel dieser Vereinbarung und ihrer Bestimmungen ist
• die Festlegung der Bedingungen, gemäß denen der Veranstalter die Anwendungsplattform für seine Veranstaltungen verwenden darf;
• die Erteilung der Befugnis seitens des Veranstalters an NJUKO, damit sie die Karten in seinem Namen gemäß den nachstehenden Bestimmungen vermarktet bzw. ausstellt.
3. Geltungsbereich dieser Vereinbarung
Nutzt der Veranstalter die Dienstleistungen von NJUKO, so bedeutet dies, dass er die Bedingungen unmittelbar und vorbehaltlos anerkennt.
Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Bestimmungen anzuerkennen.
Die Parteien kommen darin überein, dass ihre Beziehungen ausschließlich diesen Vertragsbestimmungen unterliegen; ausgeschlossen sind alle sonstigen Vertragsbestimmungen, die auf jedwedem sonstigen Medium verfügbar sind und informativer, nicht aber vertraglicher Natur sind.
Diese Vertragsbestimmungen treten an die Stelle sämtlicher schriftlich oder mündlich vereinbarten, ausgehändigten oder zwischen den Parteien ausgetauschten und vor dieser Vertragsbeziehung geltenden Verpflichtungen, die sich auf denselben Vertragsgegenstand beziehen.
Der Veranstalter erklärt, dass er über die vollen, für die Verwendung der NJUKO Dienstleistungen notwendigen Rechte und Machtbefugnisse verfügt.
Die njuko GmbH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
Der Veranstalter kann den neuen allgemeinen Bedingungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntgabe widersprechen.
Legt er innerhalb dieses Zeitraums keinen Widerspruch ein, gelten sie als von ihm vorbehaltlos angenommen.
4. Unabhängigkeit
Der Veranstalter ist unabhängiger Vertragsnehmer, der bei allen Vertragsbeziehungen mit njuko Deutschland GmbH in eigenem Namen und auf eigenes Risiko handelt.
Njuko Deutschland GmbH ist weder Bevollmächtigter noch Vertreter oder Mitarbeiter des Veranstalters.
Njuko Deutschland GmbH ist als Mittler tätig und bietet eine technische Dienstleistung an, mit der die Verwaltung der Anmeldungen für eine Sportveranstaltung unterstützt wird.
Somit ist njuko Deutschland GmbH hinsichtlich der zwischen dem Veranstalter, seinem Kunden und den Teilnehmern bestehenden Geschäftsbeziehung eine externe Drittpartei. Der Veranstalter betraut njuko Deutschland GmbH mit der technischen Verwaltung der eingenommenen Mittel (abhängig von der gewählten Option).
Entsprechend handelt der Veranstalter in Vertragsbeziehungen mit Dritten im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung, sodass njuko Deutschland GmbH gleich aus welchem Grund niemals haftbar gemacht werden kann.
5. Zugriff auf die Dienstleistungen von njuko.com
5.1. Anlegen eines Nutzerkontos
Um auf die Dienstleistungen auf njuko.com zuzugreifen muss der Veranstalter ein "Nutzerkonto" auf der Webseite anlegen. Durch das Anlegen des Nutzerkontos werden diese allgemeinen Bedingungen sofort und vorbehaltlos akzeptiert.
Der Veranstalter garantiert die Richtigkeit der während der Erstellung seines "Nutzerkontos" an njuko Deutschland GmbH übermittelten Daten und verpflichtet sich, diese nötigenfalls so schnell wie möglich zu aktualisieren. Wird der Richtigkeit bzw. Aktualisierung der Daten keine Rechnung getragen kann der Veranstalter njuko Deutschland GmbH auch nicht im Falle einer Auswirkung auf die Organisation einer Sportveranstaltung haftbar machen.
Bei der Erstellung des Nutzerkontos kann der Veranstalter einen beliebigen Login und ein beliebiges Passwort verwenden; der Benutzername und das Passwort sind persönlich und streng vertraulich. Das Nutzerkonto gilt als vom Veranstalter angelegt; somit erfolgt die Nutzung in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
5.2. Anlegen von Unterkontos
Für die Optionen ‚PILOT‘ und ‚PILOT +‘ darf der Veranstalter seinen Kunden eingeschränkte Zugriffsrechte auf die Anwendungsplattform einräumen, damit sie sich zur Sportveranstaltung anmelden können. Für den kundenseitigen Zugriff auf die Anwendungsplattform ist ausschließlich der Veranstalter verantwortlich.
5.3. Verfügbarkeit der Dienstleistungen von njuko.com
Njuko Deutschland GmbH verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu implementieren, die für ein reibungsloses Funktionieren ihrer Dienstleistungen erforderlich sind. Sie behält sich jedoch das Recht vor, den Zugriff darauf jederzeit und aus den folgenden Gründen zu verwehren:
- im Falle von Missbrauch oder betrügerischer Verwendung der Dienstleistungen durch den Veranstalter;
- im Falle höherer Gewalt wie insbesondere in der Rechtsprechung von Düsseldorf angegeben;
- bei Störungen;
- zwecks Wartungsarbeiten.
Eine Unterbrechung des Zugriffs auf die Dienstleistungen wird allein durch njuko Deutschland GmbH beschlossen, ohne dass dies dem Veranstalter gegenüber vorab begründet werden muss.
Falls der Veranstalter oder die Teilnehmer nicht auf die Dienstleistungen zugreifen können, kann njuko Deutschland GmbH dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sofern dieser Missstand von Problemen herrührt, die mit dem Internet oder sonstigen Gründen zusammenhängen, auf die njuko Deutschland GmbH keinen Einfluss hat.
Njuko Deutschland GmbH wird den Veranstalter per E-Mail bzw. Meldungen auf der Anwendungsplattform pünktlich mindestens zwei Werktage vor der Durchführung jedweder Wartungsarbeiten, die die Bereitstellung der Dienstleistungen vorübergehend unterbrechen, informieren und verspricht, die Arbeiten im Zeitfenster zwischen 01:00 und 05:00 Uhr anzusetzen, um so die Auswirkungen auf die Anmeldungen zu minimieren.
Njuko Deutschland GmbH verpflichtet sich, den Veranstalter über etwaige technische Fehler, die die Dienstleistungen beeinträchtigen und zu einer Unterbrechung von 24 Stunden oder länger führen könnten, sobald sie Kenntnis darüber erlangt in Kenntnis zu setzen.
6. Finanzkonditionen
6.1. Finanzielle Gegenleistung
Als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erhält njuko Deutschland GmbH pro Registrierung eine Pauschale bzw. einen Anteil je abgewickelter Transaktion. Die Preise je Karte oder Anmeldung und Option werden vom Veranstalter während der Organisation der Veranstaltung festgelegt. Die Preise für eine Anmeldung oder Option können die seitens der njuko Deutschland GmbH aufgeführten Gebühren beinhalten, müssen dies aber nicht zwingend. Die Höhe des Anteils der im Verkaufspreis enthaltenen Gebühren liegt im Ermessen des Veranstalters.
Die Gebühren werden bei der Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung ermittelt. Bei den Optionen ‚PILOT‘ und ‚PILOT +‘ stehen der njuko Deutschland GmbH selbst dann die Gebühren zu, wenn der Veranstalter einen Teilnehmer in der Datenbank manuell erfasst oder importiert. Wird ein Teilnehmer in njuko registriert, entrichtet aber nicht die anfallende Anmeldegebühr, werden die Gebühren an die njuko Deutschland GmbH dennoch fällig.
Die Höhe der von njuko Deutschland GmbH erhobenen Gebühren ist auf der Webseite unter dem Link "Preise" angegeben.
Der Veranstalter erklärt, dass er die Preise der njuko Deutschland GmbH zur Kenntnis genommen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.
Njuko Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Vertragsbestimmungen hinsichtlich ihrer Preise vorbehaltlich einer vorweg per E-Mail erfolgten Mitteilung an den Veranstalter jederzeit und ohne Begründung abzuändern. Der Veranstalter kann den neuen Preisen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntgabe widersprechen. Legt er innerhalb dieses Zeitraums keinen Widerspruch ein, gelten sie als von ihm angenommen. Sie gelten nicht rückwirkend.
6.2. Rückerstattung
Der Veranstalter verpflichtet sich, für sämtliche von Teilnehmern eingereichte Anträge auf Rückerstattung zu haften, die die vom Veranstalter oder seinem/ihren Kunden festgelegten Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Sportveranstaltung erfüllen.
Njuko Deutschland GmbH ist nicht für die Rückerstattung an den Teilnehmer verantwortlich. Im Falle einer Rückerstattung werden dem Veranstalter die Kosten für die technische Abwicklung der Erstattung gemäß den geltenden Sätzen, die auf der Webseite unter dem Link "Preise" eingesehen werden können, in Rechnung gestellt. In diesem Fall muss der Veranstalter die unter 6.1 aufgeführten Gebühren an njuko Deutschland GmbH dennoch entrichten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, das volle Risiko für einen Rückerstattungsantrag sowie die damit einhergehenden Kosten vollständig zu tragen.
Kommt es zu einer Änderung bei der Veranstaltung, wird sie abgesagt oder verschoben, verpflichtet sich der Veranstalter njuko Deutschland GmbH unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall muss der Veranstalter den Teilnehmern die Kosten erstatten, die gemäß den von ihm bestimmten Bedingungen angefallen sind.
6.3. Bearbeitungsgebühren
Im Gegenzug für die von njuko Deutschland GmbH geleisteten Dienste bei der Kostenerstattung und sonstige erbrachte Dienstleistungen erhält sie die auf der Webseite unter dem Link "Preise" aufgeführten Bearbeitungsgebühren.
Der Veranstalter muss diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Veranstaltung, für die sie angefallen sind, entrichten. Der an njuko Deutschland GmbH zu entrichtende, fällige Betrag ist dem Nutzerkonto des Veranstalters zu entnehmen. Njuko Deutschland GmbH erhebt die dort angegebenen Gebühren.
Der Veranstalter versichert, dass er die von njuko Deutschland GmbH zur Verfügung gestellten Preise, Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Rückerstattung sowie sonstige Nebendienstleistungen zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos akzeptiert. Njuko Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, diese Vertragsbestimmungen vorbehaltlich einer per E-Mail erfolgten Mitteilung an den Veranstalter jederzeit und ohne Begründung abzuändern. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der neuen Vergütungsregelungen kann der Veranstalter diesen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen widersprechen. Legt er innerhalb dieses Zeitraums keinen Widerspruch ein, gelten die neuen Preise als von ihm angenommen. Sie gelten keinesfalls rückwirkend.
6.4. Zahlung der per Anwendung erfassten Beträge an den Veranstalter
Njuko Deutschland GmbH zieht (falls zutreffend) die Beträge für die über die Anwendung verkauften Karten ein und überweist sie dem Veranstalter abzüglich der fälligen Vermittlungsgebühr, die gemäß Artikel 6.1. der vorliegenden Vereinbarung aufgeführten Abläufe anfällt sowie jedweder sonstiger Beträge, die der Veranstalter njuko Deutschland GmbH schuldet, einschließlich der in Artikel 6.4. dieser Vereinbarung definierten Gebühren.
Die Zahlung an den Veranstalter erfolgt monatlich, zwei-monatlich oder gemäß der vom Veranstalter über die Plattform ausgewählten Option; die Höhe errechnet sich aus den Angaben, die in den Konten, welche von njuko Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt wurden, enthalten sind. Sie errechnet sich aus den Verkaufszahlen; der Veranstalter darf jederzeit auf der Anwendungsplattform auf die Daten der Transaktionen und Verkaufszahlen der Veranstaltungen in Echtzeit zugreifen.
Bei Rückbuchungen kann der Veranstalter drei (3) Tage nach dem Erhalt der Summe seine Einwände vorbringen; nach dieser Frist gilt der bezahlte Betrag als vorbehaltlos akzeptiert.
Die Zahlung wird wie folgt getätigt:
• für die Option ‚DRIVER‘: Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters; er hat seine Bankverbindung beim Anlegen der Veranstaltung hinterlegt;
• für die Optionen ‚PILOT‘ und ‚PILOT +‘: Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters während des Anlegens der Veranstaltung.
Hiermit wird bestimmt, dass der Kunde als Empfänger der Zahlungen informiert werden kann. Besteht jedoch Zweifel an der Identität des vom Veranstalter bestimmten Zahlungsempfängers behält sich njuko Deutschland GmbH das Recht auf Einbehaltung der Summe vor, bis die Identität des Eigentümers des zu begünstigenden Kontos ordnungsgemäß bestätigt wurde.
Außer der von njuko Deutschland GmbH auf den Vergütungsbetrag zu entrichtenden Mehrwertsteuer haftet der Veranstalter persönlich für die Entrichtung aller weiteren Steuern oder Abgaben, die für die Veranstaltung anfallen.
Der Veranstalter haftet deshalb vollumfänglich für die MwSt. bzw. sämtliche weiteren Steuern für seine Veranstaltung.
Im Falle einer Rückbuchung werden die damit einhergehenden Anmeldungen und Optionen automatisch gelöscht. Wurden die jeweiligen Beträge bereits entrichtet, erlaubt der Kontostand aber keine Rückzahlung, so wird am Monatsende eine Rechnung in Höhe des Restbetrags ausgestellt.
6.5. Verspäteter Zahlungseingang
Außer im Fall eines durch njuko Deutschland GmbH gewährten Zahlungsaufschubs fallen für alle teilweise oder ganz verspätet eingegangene Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich zwei Prozentpunkten an.
Die Parteien kommen überein, dass dieser Satz zeitanteilig auf den Zeitraum von einem Monat berechnet wird, wobei jeder Monat als voller Monat angesetzt wird.
Falls die Forderungen der njuko Deutschland GmbH durch Dritte eingetrieben werden müssen haftet der Veranstalter für die Verzugszinsen sowie die angefallenen Gebühren und Kosten.
Darüber hinaus kann njuko Deutschland GmbH von den in Artikel 12 dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen zur Verletzung der Pflichten Gebrauch machen.
Njuko Deutschland GmbH darf ebenfalls von Rechts wegen die Erbringung sämtliche Dienstleistungen aussetzen, gleich um welche es sich handelt und welchen Stand sie aufweisen. Weder gilt die Aussetzung als Vertragsbeendigung seitens njuko Deutschland GmbH noch begründet sie einen Anspruch auf Entschädigung für den Veranstalter.
6.6. Kosten und Gebühren
Alle in diesem Vertrag definierten Kosten und Gebühren sind in der Anlage N.1 festgelegt, die Bestandteil des Vertrags ist.
7. Verpflichtungen und Gewährleistungen der njuko Deutschland GmbH
Njuko Deutschland GmbH garantiert, dass die Anwendung über ein Sicherheitssystem verfügt, das Schutz beim Kartenkauf, der Anmeldung per Kreditkarte bzw. bei über die Anwendung eingezogenen Beträgen bietet.
Wegen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Zahlungen bestimmter Teilnehmer ausnahmsweise nicht akzeptiert werden. Njuko Deutschland GmbH haftet nicht für etwaige Schäden.
Die Plattform für die Registrierung wurde gemäß Artikel 50 e von Anhang I des französischen Steuergesetzes bei den Steuerbehörden gemeldet.
Die Anwendung verfügt über ausreichend Backup- und Wiederherstellungsverfahren zur Sicherung von Informationen im Falle einer Störung, eines Ausfalls, einer Störung an einem Systemelement oder eines Stromausfalls.
Njuko Deutschland GmbH stellt sicher, dass ihr System den ursprünglichen Inhalt in der jeweiligen Version enthält. Njuko Deutschland GmbH stellt einen Bericht mit der Anzahl der verkauften Karten, ihrem Preis und den entsprechenden Informationen zur Verfügung. Der Veranstalter kann direkt mittels Interface auf diesen Bericht zugreifen.
Njuko Deutschland GmbH verpflichtet sich, die Vermarktungsregeln der durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Karten rigoros durchzusetzen.
Njuko Deutschland GmbH haftet nicht für etwaige Fehler des Veranstalters bei der Verwendung der Dienstleistungen, ungeachtet der vom Veranstalter zu tragenden Folgen.
7.1 Verfügbarkeit der Dienstleistung
Njuko Deutschland GmbH wird die gebührende Sorgfalt walten lassen, um ihre Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche zur Verfügung zu stellen.
Djuko Deutschland GmbH haftet in den folgenden Fällen nicht: Störung bei der Nutzung des Internets; Viren; jedwede Form der Nichtausführung einer Transaktion aufgrund höherer Gewalt wie nach dem Recht von Hong Kong definiert.
7.2 Richtlinien zur MassenAnmeldung (Rush Registration)
Bei njuko ist eine "Massen-Anmeldung" die Freischaltung von Anmeldungen in der njuko-Platform, die über einen sehr konzentrierten Zeitraum einen überdurchschnittlichen Besucherverkehr auf unseren Servern verursachen (im Durchschnitt über 50 Anmeldungen pro Minute). Zusätzliche Ressourcen (außerhalb unseres normalen Bereichs) müssen bereitgestellt werden, um die Veranstaltung aufzunehmen und unseren Service-Level aufrechtzuerhalten. Deshalb benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen, bevor eine potenzielle Massen-Anmeldung möglich wird. Diese zweiwöchige Frist ist die Mindestzeit, in der wir unsere Ressourcen für die Veranstaltung vorbereiten müssen. Wir behalten uns daher das Recht vor, jede Anfrage abzulehnen und / oder die Freischaltung einer Veranstaltung zu verschieben, wenn nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin eine ordentliche Mitteilung vorliegt. Wir übernehmen auch keine Verantwortung oder Haftung für einen Ausfall der Dienstleistung, eine doppelte Zahlung oder sonstige Schäden, unabhängig von der angekündigten Frist oder das Einverständnis der Dienstleistung. Eine Massen-Anmeldung ist nicht risikofrei. Die folgende Liste stellt einen Leitfaden zum Antrag und Ausführen einer Massen-Anmeldung mit njuko dar:
In keinem Fall kann njuko den Kunden für tatsächliche oder vermeintliche Schäden, Haftungen oder Verantwortungen entschädigen.
8. Verpflichtungen und Gewährleistungen des Veranstalters
Der Veranstalter bestätigt, dass er
• sämtliche Rechte an den für den Kartenverkauf oder die Anmeldung verwendeten Elementen besitzt, einschließlich der Eigentümer-, Urheber- und Verwertungsrechte;
• die Urheberrechte an den Abbildungen und Texten, die er njuko Deutschland GmbH für die Konfiguration seiner Veranstaltungen übermittelt, besitzt. Er hält njuko Deutschland GmbH gegen sämtliche Klagen von Drittparteien schadlos, einschließlich jedweder Verletzungsklagen, die aus der Verwendung erwachsen;
• berechtigt ist, die Karten zu vertreiben, die Anmeldungen anzunehmen bzw. die Dienstleistungen der njuko Deutschland GmbH für die Organisation der Sportveranstaltung zu verwenden. Der Veranstalter hält njuko Deutschland GmbH gegen sämtliche Klagen oder Ansprüche Dritter schadlos.
Der Veranstalter verpflichtet sich,
• sämtliche auf der Plattform erworbenen Karten oder erfolgten Anmeldungen, die von den Teilnehmern vorgelegt werden, anzunehmen;
• die Steuervorschriften, die für die ausgerichteten Veranstaltungen gelten, einzuhalten. Der Veranstalter darf eigenverantwortlich den Mehrwertsteuersatz oder jeden sonstige gültigen Steuersatz für den Verkauf der Produkte über die Anwendungsplattform angeben.
• die für jede Sportveranstaltung geltenden allgemeinen Teilnahmebedingungen online über die Anwendungsplattform zur Verfügung zu stellen;
• vor Beginn des Anmeldezeitraums für die Öffentlichkeit sämtliche Anmeldeformulare zu überprüfen, die über die Anwendungsplattform bereitgestellt werden;
• durch die Verwendung der Dienstleistungen von njuko.com keinerlei deutsche Gesetze und Rechte Dritter zu verletzen;
• njuko Deutschland GmbH schadlos zu halten, falls Beschwerden hinsichtlich der illegalen Nutzung der Dienstleistungen von njuko.com durch den Veranstalter eingereicht werden;
• die Dienstleistungen der njuko.com nicht für die Organisation moralisch bedenklicher und gesetzeswidriger Veranstaltungen zu verwenden.
9. Exklusivklausel
Njuko Deutschland GmbH ist alleiniger Exklusivdistributor des Veranstalters für Dienstleistungen, die im Wesentlichen Features bieten, die mit denen von njuko.com vergleichbar sind, und dies für die Dauer der vertraglichen Beziehung zwischen njuko Deutschland GmbH und dem Veranstalter.
Sobald der Veranstalter diese Vertragsbestimmungen akzeptiert hat, verpflichtet er sich beim Vermarkten und Verkaufen der Karten, die mit der von ihnen ausgerichteten Sportveranstaltung verlinkt sind, ausschließlich mit njuko Deutschland GmbH zu kontrahieren.
10. Aufbewahrung von Daten
In Anbetracht des vorstehend Genannten verpflichtet sich njuko Deutschland GmbH,
• eine Datenbank mit den über die Anwendung verkauften Karten zu pflegen,
• die Vorratsspeicherung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungszeit sicherzustellen;
• dem Veranstalter den Fernzugriff auf diese Daten zu ermöglichen;
• jeden Kartenverkauf und jede Registrierung mit einer eindeutigen Nummer, die dem in der Datenbank gespeicherten Vorgang entspricht, zu versehen. Die Datenbank zeichnet die folgenden Angaben auf und hält sie vor; sie zeigt außerdem an, ob der Vorgang in einem Kartenverkauf oder einer Anmeldung mündete:
- Identifizierung des Veranstalters,
- Identifizierung der Veranstaltung,
- Kategorie, in der der Teilnehmer durch den Kauf der Karte teilnahmeberechtigt ist,
- den vom Teilnehmer entrichteten Gesamtpreis,
- die vom Anmeldesystem vergebene Vorgangsnummer.
Der Veranstalter hat Zugriff auf die Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten in der Datenbank in Einklang mit den deutschen Gesetzen zu wahren.
Außerdem verpflichtet sich der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers gemäß deutschem Recht ausschließlich für den dafür vorgesehen Zweck zu verwenden.
Der Veranstalter bleibt der ausschließliche Eigentümer der Daten, die den Kartenkauf über die Anwendung betreffen. Auf Wunsch des Veranstalters darf njuko Deutschland GmbH auf die Daten zugreifen, um den Veranstalter bei der Verwaltung der Anmeldungen zu unterstützen.
11. Mitteilungen
Für den Kartenverkauf hat der Veranstalter einen Hypertext-Link auf seiner eigenen Webseite, der den Nutzern der über die Anwendungsplattform aufgesetzten NJUKO Anwendung die Möglichkeit bietet, ihre Karten online zu erwerben. Die Webseite des Veranstalters muss die Nutzer darüber in Kenntnis setzen, dass der Kauf der Tickets über eine NJUKO Anwendung erfolgt.
Njuko Deutschland GmbH wurde vom Veranstalter autorisiert, ihre Veranstaltungen auf eigene Kosten und eigenen Wunsch zu promoten. Sofern notwendig, nennt der Veranstalter njuko Deutschland GmbH die Kommunikationsinstrumente bzw. die für diesen Zweck notwendigen Informationen. Der Veranstalter garantiert, dass sämtliche Informations- und Kommunikationsinstrumente kostenfrei verwendet werden können. Der Veranstalter hält njuko Deutschland GmbH gegen sämtliche und Ansprüche Dritter, die als Folge der Verwendung des Materials erwachsen, schadlos.
Der Veranstalter darf in sämtlicher Werbung rund um die Sportveranstaltung NJUKO als Partner für die Verwaltung der Anmeldungen nennen.
Der Veranstalter hält njuko Deutschland GmbH gegen jedwede Ansprüche oder Klagen Dritter wegen der Verwendung von Marken- oder Kennzeichen und sonstigem urheberrechtlich geschützten Material der njuko Deutschland GmbH, die/das durch den Veranstalter bereitgestellt wurde, schadlos.
12. Vertragsdauer und -beendigung
Die Vertragsbeziehung zwischen njuko Deutschland GmbH und dem Veranstalter tritt am Tag der Vertragsannahme durch den Veranstalter in Kraft, spätestens jedoch mit der Erstellung eines Nutzerkontos über die Anwendungsplattform.
In Hinblick auf die Option ‚DRIVER‘ wird die Vereinbarung am Ende der Sportveranstaltung für eine begrenzte Laufzeit geschlossen; während dieser Frist ermöglicht es der Veranstalter njuko Deutschland GmbH Karten für die Sportveranstaltungen, die sie organisieren, zu erstellen und zu vermarkten.
In Hinblick auf die Optionen ‚PILOT‘ und ‚PILOT +‘ wird die Vereinbarung für eine Dauer geschlossen, während der der Veranstalter njuko Deutschland GmbH das Recht einräumt, Karten für die Sportveranstaltungen, die sie organisieren, zu erstellen und zu vermarkten.
Die Parteien können schriftlich ihre Vertragsbeziehung jederzeit ohne Angabe einer Begründung vorbehaltlich einer 90 Werktage im Voraus erfolgten Mitteilung kündigen.
Die Parteien behalten sich das Recht vor, ihre Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung aus den folgenden Gründen zu beenden, wobei diese Aufzählung erschöpfend ist:
- eine der Parteien verstößt gegen die allgemeinen Bedingungen;
- gegen eine der Parteien wurde ein Kollektivverfahren wegen Insolvenz eingeleitet oder sie ist seit mindestens dreißig aufeinanderfolgenden Werktagen insolvent.
13. Urheberrechtlich geschützte Informationen
Der Veranstalter anerkennt, dass ausschließlich njuko Deutschland GmbH sämtliche Urheberrechte an der Webseite hält, insbesondere am Logo, der Software für den Zugriff auf die Dienstleistungen sowie dem Namen.
Njuko räumt dem Veranstalter ein vertragliches, beschränktes, nichtexklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein; alle weiteren Nutzungsrechte sind hiervon ausgenommen.
Dem Veranstalter ist jedwede Vervielfältigung dieser Software strengstens untersagt.
Darüber hinaus verpflichtet er sich, die Spezifikationen dieser Software nicht für die Entwicklung eines Programms zur gleichen Zweckbestimmung zu verwenden.
Des Weiteren muss er davon absehen, anderen als denjenigen Personen, deren Aufgabe den Zugang zu den Dienstleistungen erfordert, die Nutzung der Software direkt oder indirekt zu gestatten.
Njuko Deutschland GmbH räumt dem Veranstalter für die Dauer dieser Vereinbarung das Nutzungsrecht am Namen und Logo nur zum Zweck der Bekanntmachung der Sportveranstaltung sowie der Vermarktung der Karten und ausschließlich auf den vom Veranstalter hergestellten Medien zur Verkaufsförderungs- und Marketingzwecken (Webseite des Veranstalters, Newsletter usw.) ein. Jedwede sonstige Nutzung stellt eine Verletzung des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum dar.
Njuko Deutschland GmbH ist im Sinne dieses Gesetzes Hersteller der Datenbank und hält sämtliche damit verbundenen Rechte daran, einschließlich der Verwertungsrechte.
Dem Veranstalter wird abgesehen von dem hierin ausdrücklich genannten keinerlei Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums eingeräumt.
14. Vertraulichkeit
Während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichten sich die Parteien alle Dokumente, Informationen und sämtliches Wissen, in welcher Eigenschaft auch immer sie diese(s) erhalten, insbesondere in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anwendungsplattform und der Verwendung der Dienstleistungen, streng vertraulich zu behandeln.
Darüber hinaus dürfen die Parteien diese Informationen und vertraulichen Dokumente weder ganz noch teilweise zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter verwerten oder verwenden.
Die Parteien verpflichten sich, allen betroffenen Personen (Mitarbeiter bzw. Kunden) dieselben Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen. Diese gelten so lange wie die betreffende Information als vertraulich angesehen wird und erlischt nicht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
15. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle dieser unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die angesichts der Absicht und dem Zweck der vorliegenden Vereinbarung der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Vorübergehender Verzicht
Verzichtet eine der Parteien einmalig oder mehrmals darauf ihre Rechte und Optionen auszuüben, Ansprüche zu erheben oder Maßnahmen durchzuführen, so kann dies als Verzicht gewertet werden, sich auf diese Rechte zu berufen, solche Optionen auszuüben, derartige Ansprüche zu erheben oder solche Maßnahmen durchzuführen.
17. Wahl des Sitzes
Hinsichtlich einer Durchsetzung der Ausübung der Rechte und Optionen, der Erhebung von Ansprüchen oder der Durchführung von Maßnahmen und der Folgen einer Verletzung dieser gilt die jeweilige Hauptniederlassung der Parteien als Sitz. Jedwede Änderung des Sitzes oder der Anschrift einer der Parteien begründet im Zeitraum von 15 Tagen nach ordnungsgemäß erfolgter Mitteilung keine Vollstreckbarkeit.
18. Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Jedwede Streitigkeiten hinsichtlich Auslegung, Erfüllung oder Beendigung der Vereinbarung werden - trotz mehreren Beklagten oder einer Gewährleistung - dem ausschließlich zuständigen Gericht in Düsseldorf unterbreitet.